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    Dienstrad-Leasing

    Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing eigentlich?
    Beim Dienstrad-Leasing ist der Leasinggegenstand ein Fahrrad oder ein eBike. Dein Arbeitgeber (Leasingnehmer) least das Rad von einer Leasinggesellschaft (Leasinggeber) und überlässt es dir zur freien Nutzung.

    Die 0,25%-Regelung, die vorher Dienstwagen vorbehalten war, kann auch für Diensträder angewendet werden. Das bedeutet, Unternehmen können Arbeitnehmern maßgeschneiderte Mobilitätslösungen anbieten und gleichzeitig von den neuen Regelungen zu Fahrrädern, Pedelecs bzw. S-Pedelecs im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells (geldwerter Vorteil) profitieren. Dabei werden die vom Arbeitgeber erworbenen/geleasten Modelle den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die monatlichen Raten aus ihrem Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf macht das Fahrrad-Leasing zu einer attraktiven Möglichkeit. Denn ein Arbeitnehmer kann beim Bike-Leasing bzw. E-Bike-Leasing im Vergleich zum herkömmlichen Kauf bis zu 40% der Anschaffungskosten sparen.

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